Die Drachen-Halterhaftpflichtversicherung ist eine
LUFTFAHRThalterhaftpflichtversicherung und damit ein Spezialangebot im
Versicherungsbereich. Da die Versicherungsagentur, die uns im Deutschen
Luftfahrtversichererpool betreut, sich nicht mit lauter Kleinzahlern abgibt,
muss jemand her, der das zentral in die Hand nimmt: ich.
Die Versicherung ist personenbezogen. Das bedeutet, eine
Versicherung gilt für eine Person, für einen Drachenhalter. Nicht für irgend
einen Drachen. Es gibt KEINE Familien- oder Gruppenversicherung. Gehen Tochter
und Vater getrennt zum Fliegen, und das öfter, ist angeraten, dass sich auch
beide versichern. Versichert ist nur derjenige, der sich bei mir angemeldet
hat, dessen Jahresbeitrag bei mir eingegangen ist, und der eine Versicherungsbestätigung
erhalten hat. Die Versicherung gilt immer vom Eintritt bis Jahresende und
verlängert sich stillschweigend.
Wenn ein Verein seine(n) Vereinsdrachen versichern will,
kann er das als Juristische Person tun, kostet das gleiche wie die Einzelperson.
Es gibt jedoch keine Rabattbeiträge für Gruppen.
Wer einen Schaden verursacht hat, meldet das dem
Geschädigten und gibt mir formlos Nachricht. Ich melde mich dann bei demjenigen
und leite es dann weiter an die Versicherungsagentur. Schadensdatum, Ort, wie
passiert, welcher Schaden ist entstanden, die persönlichen Angaben des
Geschädigten – das muss ich wissen. Eure übrigen persönlichen Daten habe ich
ja. Sich nach Eintritt eines Schadens zu versichern um diesen nachträglich zu
regeln, geht natürlich nicht.
Es gab in der Vergangenheit keine Probleme bei der
Schadensbegleichung. Ich hoffe, es bleibt so. Beachtet dazu bitte die
Sicherheitsregeln, die im Infobereich abrufbar sind, und richtet Euch danach.
Das gilt besonders für Anfänger beim Drachensteigenlassen.