Allgemeines

Die Drachen-Halterhaftpflichtversicherung ist eine LUFTFAHRThalterhaftpflichtversicherung und damit ein Spezialangebot im Versicherungsbereich. Da die Versicherungsagentur, die uns im Deutschen Luftfahrtversichererpool betreut, sich nicht mit lauter Kleinzahlern abgibt, muss jemand her, der das zentral in die Hand nimmt: ich.

Die Versicherung ist personenbezogen. Das bedeutet, eine Versicherung gilt für eine Person, für einen Drachenhalter. Nicht für irgend einen Drachen. Es gibt KEINE Familien- oder Gruppenversicherung. Gehen Tochter und Vater getrennt zum Fliegen, und das öfter, ist angeraten, dass sich auch beide versichern. Versichert ist nur derjenige, der sich bei mir angemeldet hat, dessen Jahresbeitrag bei mir eingegangen ist, und der eine Versicherungsbestätigung erhalten hat. Die Versicherung gilt immer vom Eintritt bis Jahresende und verlängert sich stillschweigend.

Wenn ein Verein seine(n) Vereinsdrachen versichern will, kann er das als Juristische Person tun, kostet das gleiche wie die Einzelperson. Es gibt jedoch keine Rabattbeiträge für Gruppen.

Wer einen Schaden verursacht hat, meldet das dem Geschädigten und gibt mir formlos Nachricht. Ich melde mich dann bei demjenigen und leite es dann weiter an die Versicherungsagentur. Schadensdatum, Ort, wie passiert, welcher Schaden ist entstanden, die persönlichen Angaben des Geschädigten – das muss ich wissen. Eure übrigen persönlichen Daten habe ich ja. Sich nach Eintritt eines Schadens zu versichern um diesen nachträglich zu regeln, geht natürlich nicht.

Es gab in der Vergangenheit keine Probleme bei der Schadensbegleichung. Ich hoffe, es bleibt so. Beachtet dazu bitte die Sicherheitsregeln, die im Infobereich abrufbar sind, und richtet Euch danach. Das gilt besonders für Anfänger beim Drachensteigenlassen.

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