Schadensformulare


Vorgehensweise im Schadensfall:
Mich kurz per Mail / SMS benachrichtigen oder anrufen
Die 3 Formulare unten downloaden, ausfüllen und AN MICH senden
Ich leite das ganze dann an die Versicherungsagentur weiter
Bitte schickt die Formulare NICHT direkt an die Versicherung.
Da diese Versicherung über einen Versicherungspool läuft, kann die Allianz den
Schaden zumeist nicht direkt einer Versicherungssparte zuordnen, es kommt zu
wochenlangen Verzögerungen!



Info- Abruf

Auf dieser Seite gibt es einige Infos abzurufen, die da im Einzelnen sind:

Antrag Drachenversicherung:

Sicherheitsregeln des ehemaligen Drachen-Club Deutschland :

Versicherungsbedingungen Halterhaftpflicht:

Versicherungsbedingungen Veranstalterhaftpflicht :

Luftfahrtgesetz (LuftVG – externer Link ins Internet)

Deckungssummen und Beiträge:

Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO – externer Link)

Infoblatt für die Versicherung einer Einzelperson:

Anmeldeformular NUR auf anfrage ( drachenversicherung@gmx.de)

Anmeldeformular für die Veranstalterhaftpflicht Luftfahrt bitte telefonisch oder per Mail bei mir anfordern, kein Download möglich!

Schadensmeldung (kann inhaltlich auch als formlose Mail geschickt werden oder bei mir angefordert werden)

  • www.drachenforum.de Nicht erst seit dem Wegfall des DCD ist das Drachenforum eines der wichtigsten Info-Portale für Drachenflieger. Auf speziellen Wunsch hin habe ich deswegen diesen Link mit auf die Seite genommen!

Die Versicherungsbedingungen lesen sich unverständlich. Wir nehmen über die Sonderregelung unserer Versicherungsagentur an einer Versicherung Teil, die überwiegend Flugzeuge versichert. Drachen interessieren diese Konzerne nicht. Daher ist der Transport brennbarer Flüssigkeiten und so weiter für uns nichtzutreffend. Jedoch nehmen wir an der Luftraumnutzung Teil, sodass Du versuchen musst, die relevanten Bestandteile der Bedingungen entsprechend heraus zu lesen. Niemand würde auf die Idee kommen, für uns paar Drachenflieger irgendwelche Versicherungsbedingungen auszuarbeiten.

Halterhaftpflicht

Wie schon vorher erwähnt, ist die Halterhaftpflichtversicherung auf einen Drachenhalter beschränkt. Keine Gruppenversicherung, keine Familienversicherung – nix dergleichen.

Es handelt sich hierbei um eine LUFTFAHRTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Warum? Die Sache ist relativ einfach erklärt. Ihr nehmt mit Euren Drachen aktiv am Luftverkehr, der Luftraumnutzung, Teil. Ergibt sich aus dieser Luftraumnutzung ein Schadensfall, dann muss das Luftfahrgerät versichert sein, und zwar über seinen Halter. Damit sind dann Schäden an Personen und Material abgedeckt, die von dem von Euch gehaltenen Fluggerät verursacht wurden. Da Ihr ja mehrere Drachen habt, wäre es Unsinn, jeden Drachen zu versichern. Also seid Ihr als Drachenhalter versichert. OK?

Was ist das Besondere an einer Luftfahrtversicherung? Das ist auch relativ schnell erklärt. Kommt eine unvorhersehbare Windbö, die Euren Drachen zum Abriss bringt, dann war das höhere Gewalt. Und die ist schon mal nicht mehr über die normale private Haftpflicht abgesichert. Das ist nur einer von vielen Punkten. NICHT versichert ist, wenn Euer Drachen zu Bruch geht. Da gibt es keinen neuen!

Die Versicherung für Euch sieht so aus:

Deckungssumme 1.500.000 Euro für Personen- und / oder Sachschäden pauschal

Kosten für Euch: 33 € pro Person und Kalenderjahr (ab 2019) für Drachen bis 25 Kg, 50 € für Drachen bis 60 Kg und 95 € für Drachen bis 100Kg Gesamtgewicht.

Die Versicherung gilt europaweit, eine Erweiterung für Reisen ins außereuropäische Ausland ist möglich und derzeit kostenlos.

Bowls sind nicht versicherbar.

Weitere Infos über die Rubrik Info-Abruf

Allgemeines

Die Drachen-Halterhaftpflichtversicherung ist eine LUFTFAHRThalterhaftpflichtversicherung und damit ein Spezialangebot im Versicherungsbereich. Da die Versicherungsagentur, die uns im Deutschen Luftfahrtversichererpool betreut, sich nicht mit lauter Kleinzahlern abgibt, muss jemand her, der das zentral in die Hand nimmt: ich.

Die Versicherung ist personenbezogen. Das bedeutet, eine Versicherung gilt für eine Person, für einen Drachenhalter. Nicht für irgend einen Drachen. Es gibt KEINE Familien- oder Gruppenversicherung. Gehen Tochter und Vater getrennt zum Fliegen, und das öfter, ist angeraten, dass sich auch beide versichern. Versichert ist nur derjenige, der sich bei mir angemeldet hat, dessen Jahresbeitrag bei mir eingegangen ist, und der eine Versicherungsbestätigung erhalten hat. Die Versicherung gilt immer vom Eintritt bis Jahresende und verlängert sich stillschweigend.

Wenn ein Verein seine(n) Vereinsdrachen versichern will, kann er das als Juristische Person tun, kostet das gleiche wie die Einzelperson. Es gibt jedoch keine Rabattbeiträge für Gruppen.

Wer einen Schaden verursacht hat, meldet das dem Geschädigten und gibt mir formlos Nachricht. Ich melde mich dann bei demjenigen und leite es dann weiter an die Versicherungsagentur. Schadensdatum, Ort, wie passiert, welcher Schaden ist entstanden, die persönlichen Angaben des Geschädigten – das muss ich wissen. Eure übrigen persönlichen Daten habe ich ja. Sich nach Eintritt eines Schadens zu versichern um diesen nachträglich zu regeln, geht natürlich nicht.

Es gab in der Vergangenheit keine Probleme bei der Schadensbegleichung. Ich hoffe, es bleibt so. Beachtet dazu bitte die Sicherheitsregeln, die im Infobereich abrufbar sind, und richtet Euch danach. Das gilt besonders für Anfänger beim Drachensteigenlassen.

Gesetzeslage

Früher waren Fluggeräte bis zu einem Gewicht von 5 Kg von einer Versicherungspflicht ausgenommen. Daher hatten viele Haftpflichtversicherungen diese freiwillige Leistung einfach mit im Angebot, die eigentlich versicherungsfreien Drachen doch mit zu versichern. In der Luftverkehrszulasungsordnung ist ab § 101 etwas über die Versicherungspflicht zu lesen. § 103 Abs. 3 S. 3 LuftVZO wurde bereits zum 27. Juli 2005 aufgehoben (Streichung der Sätze 2 und 3 mit 5Kg-Beschränkung). Die neue Fassung des § 103 Abs. 3 LuftVZO enthält nun diese Ausnahmen bis 5 Kg Eigengewicht nicht mehr. Demzufolge sind nun alle Fluggeräte versicherungspflichtig, eben auch solche mit einem Eigengewicht unter 5 Kg. In § 58 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG steht zudem zu lesen, dass ein fehlender Versicherungsschutz eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Ich bin kein Versicherungsfachmann – daher gibt es auf der Info-Abrufseite Links zu den Gesetzesblättern.

Es geht hierbei immer um Fluggeräte, die nicht durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden. Es werden Fesseldrachen nicht gesondert genannt. Jedoch ist fraglich, ob man sich im Schadensfall mit einer Unwissenheit herausreden kann.

Bitte achtet in diesem Zusammenhang auf Formulierungen in Euren privaten Haftpflichtversicherungen, wie z.B. “die eine Versicherung von Drachen ausschließen, sobald sich die gesetzliche Grundlage ändert”. Das ist nämlich nun passiert.

Damit will ich niemandem Bange machen, aber sicher ist sicher, und auf manchem Drachenfest werden heute zur aktiven Teilnahme Versicherungsbestätigungen verlangt, wenn man als aktiver Pilot dort teilnehmen möchte. Es wird seinen Grund haben.

1ste Workshop

Vorbereitung für den ersten Workshop / Kennlernvormittag in der Grundschule Enger

Am 10.11.2018 hatten wir unseren ersten Workshop / Kennlernvormittag in der Grundschule. Es war ein wunderschöner Morgen mit den Kindern und Eltern. Wir haben viele glückliche Kinder gesehen, die auch viel Spaß hatten. Auch uns hat es sehr viel Spaß gemacht. Wir würden uns über ein Feedback und ein Wiedersehen sehr freuen.

Viel Spaß mit Euren selbst gemalten Drachen!

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